VORGERICHTLICHES & GERICHTLICHES INKASSOVERFAHREN 

VORGERICHTLICHES INKASSOVERFAHREN

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren ist ein wichtiger Baustein in unserer Inkassostrategie. Wir setzen uns mit dem Schuldner auseinander und treten als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner auf. Um den Schuldner zu überprüfen und eine individuelle Strategie zum Forderungseinzug zu entwickeln, arbeiten wir eng mit renommierten Kooperationspartnern (u.a. SCHUFA Holding AG, Dun & Bradstreet Wirtschafts-Informationen, Supercheck) zusammen. Wir versuchen, sofern es sinnvoll erscheint, juristische Maßnahmen zu vermeiden. Davon können Auftraggeber und Schuldner profitieren. Mit unserer Inkassostrategie erreichen wir eine hohe Erfolgsquote im vorgerichtlichen Inkasso.

Inkasso-Anschreiben

 

Differente Forderungen und Schuldner werden mit entsprechendem Einfühlungsvermögen behandelt. Unser "Knowhow" bietet unseren Mandanten die Gewissheit, dass die Forderungen mit Fingerspitzengefühl und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit geltend gemacht werden.

 

Wir erstellen in einem ersten Schritt für unsere Mandanten ein Inkasso-Anschreiben an den Schuldner - dieser hat dann die Möglichkeit kurzfristig darauf zu reagieren. Häufig kann bereits in diesem frühen Stadium eine Einigung erzielt werden.

 

Telefon-Inkasso

 

Reagiert der Schuldner weder durch eine Zahlung noch durch ein Gesprächsangebot, dann werden wir ihn anrufen und das telefonische Inkasso durchführen. Unsere Inkasso-Mitarbeiter sind versiert und entsprechend geschult. Wir nutzen im Telefonat die Möglichkeit, zum einen um eine gerichtsfeste Anerkennung der Ansprüche unseres Mandanten zu erhalten und zum anderen, eine Einigung mit dem Schuldner zu erzielen, die alle Beteiligten zufriedenstellt.

 

 

 

Darüberhinaus werden wir, wenn notwendig, folgende Auskünfte einholen:

  • Einwohnermeldeamtsauskunft
  • Schufa-Auskunft bei einem privaten Schuldner
  • Bonitätsauskunft bei einem gewerblichen Schuldner
  • Insolvenzregister

Diese kostenpflichtigen Auskünfte zählen zum gesetzlichen Verzugschaden des Auftraggebers und können daher auf den Schuldner übergebürdet werden.

GERICHTLICHES INKASSOVERFAHREN

Sofern die Zahlung des Schuldners trotz unserer vorgerichtlichen Inkasso-Maßnahmen ausbleiben sollte, so leiten wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) über das länderspezifische zentrale Mahngericht ein. In zahlreichen Fällen motiviert die Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides den Schuldner zur Begleichung der Forderung.

 

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine schnelle und kostensparende Alternative zu einem Zivilprozeß. Es eignet sich inbesondere für Ansprüche, über die kein Streit besteht. Am Ende des Mahnverfahrens erhält man den Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, der frühestens in 30 Jahren verjährt. Mit diesem Titel kann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden.

 

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