Kommt es im gerichtlichen Mahnverfahren zu einem Schuldtitel, können wir in Ihrem Auftrag Zahlungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erzwingen lassen. Unter Berücksichtiung der Erfolgsaussichten und der Wirtschaftlichkeit wählen wir in Absprache mit Ihnen die passende Art der Zwangsvollstreckung aus - vom einfachen Vollstreckungsauftrag über den Gerichtsvollzieher bis hin zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundeigentum des Schuldners. Mit unserem Knowhow und der passenden Inkassostrategie erreichen wir eine hohe Erfolgsquote im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Selbst wenn ein Schuldner die Vermögensauskunft (Offenbarungseid) geleistet hat, kann ein konsequentes Inkasso- und Überwachungsverfahren kurz-, mittel- oder langfristig noch zum gewünschten Einziehungserfolg führen. Unter Berücksichtigung der individuellen Schuldnermerkmale bringen wir maßgeschneiderte Inkasso-Lösungen auf den Weg, um eine komplette Erfüllung Ihrer Ansprüche durchzusetzen.
Die Rechtsdienstleistung unseres Inkassounternehmens umfasst hierbei:
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